HH-St.Georg: Verfahren gegen Kieler Genossen eingestellt

Was eigentlich nur als sogenannter Sprungtermin zur Wahrung formaler Fristen im laufenden Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten im Zusammenhang mit den Gegenaktivitäten zum Hamburger Naziaufmarsch am 2. Juni 2012 angelegt war, endete vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg heute am 9. August 2013 binnen weniger Minuten überraschend mit der Einstellung des Verfahrens nach §153a StPO. Sowohl Richterin und Staatsanwaltschaft, als auch der Anwalt des Angeklagten stimmten dieser unter der Auflage einer Zahlung von 500€ an die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme, der Interessenvertretung ehemaliger Häftlinge des KZ Neuengamme, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen, zu.

Hintergrund des Prozesses, der am 26. Juli 2013 mit dem de facto einzigen Verhandlungstag begonnen hatte und von Protestaktionen antifaschistischer und Antirepression-Gruppen begleitet worden war, an denen sich an einem Freitagmorgen etwa 100 solidarische Menschen beteiligt hatten, war ein nach Zeugenaussagen dreier Polizisten am Abend des 2. Juni 2012 nahe des Hamburger Hauptbahnhofes vermeintlich erfolgter Angriff des Angeklagten auf einen der ihrigen. Beobachter_innen zufolge war es jedoch der Angeklagte selbst gewesen, der während eines rechtswidrigen Einkesselungsversuchs antifaschistischer Demonstrant_innen durch Angehörige einer Brandenburger Bereitschaftspolizeieinheit niedergeschlagen, brutal festgenommen und verletzt wurde. Auch entgegen dieser Tatsache erhielt der Betroffene Anfang des Jahres schließlich einen Strafbefehl unter dem Vorwurf der „Körperverletzung“ und des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Dem eingelegten Widerspruch folgte die heute zu Ende gegangene Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht St. Georg.
Sowohl die Unterstützer_innen außerhalb des Gerichtssaals, wie auch der Anklagte selbst in seiner Prozesserklärung hatten immer wieder betont, dass das vordergründige Anliegen der Prozessführung darauf abziele, brutale Polizeieinsätze wie dem in Hamburg am 2. Juni 2012, die mit der üblicherweise anschließend inszenierten medialen Hetze und der strafrechtlichen Verfolgung von Antifaschist_innen in keinen kausalen Einklang zu bringen sind, nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen und stattdessen den Kampf um die Deutungshoheit der Geschehnisse politisch und juristisch zu führen. Ziel war es gewesen, durch die öffentliche Begleitung, die politische Einordnung und eine offensive Verteidigungsstrategie in die strukturell ungleichen Machtverhältnisse vor Gericht einzugreifen und die polizeiliche Darstellung der Ereignisse in ihrer Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Zur juristischen Wahrheitsfindung im bürgerlichen Sinne habe man jedoch nicht beitragen wollen, weshalb der Angeklagte die Aussage verweigert hatte.
Dass der Prozess nun entgegen ursprünglicher Erwartungen mit einer Einstellung endete, werten der Angeklagte und seine Unterstützer_innen als Hinweis darauf, dass diese Strategie aufgegangen ist. Dass die Anklage den billigen Hintergrund gehabt habe, dass die am Einsatz beteiligten Beamten die Tatsache ihres brutalen Übergriffs mit einer prophylaktischen Anzeige unter umgekehrten Vorzeichen verwässern wollten, sei während des Prozesses allzu offensichtlich geworden. Die schwache Polizeilegende sei nicht mehr ohne Weiteres als Begründung für eine Verurteilung aufrecht zu erhalten gewesen, weshalb die Option der einvernehmlichen Einstellung des Verfahrens überhaupt auf den Tisch gekommen sei. Auch wenn es bedauerlich sei, dass die zwei noch nicht gehörten Brandenburger Polizeizeugen sich nun nicht mehr zu ihrer gewalttätigen Festnahmepraxis werden äußern müssen, was sicherlich noch das eine oder andere interessante Detail über den Normalzustand des deutschen Polizeiwesens ans Licht der Öffentlichkeit gebracht hätte, sei das Ergebnis der Prozessarbeit zufriedenstellend. Auch wenn der Angeklagte die Spende sicherlich lieber aus freien Stücken getätigt hätte: Kein Cent gehe in irgendwelche Staatskassen, sondern komme der Aufrechterhaltung des Gedenkens an die Verbrechen Nazi-Deutschlands zu Gute. Und der betroffene Genosse sei im wahrsten Sinne des Wortes mit einem blauen Auge davon gekommen – alles in allem demnach eine gute Bilanz!
Der Angeklagte und seine Unterstützer_innen danken allen, die den Prozess solidarisch begleitet haben und hoffen, dass die insgesamt positive Wendung des Verfahrens andere Betroffene staatlicher Repression dazu ermutigt, kämpferisch und politisch mit Strafbefehlen, Bußgeldern und Prozessen umzugehen und nicht im stillen Kämmerlein jede staatliche Frechheit zu schlucken.


Solispaziergang zum Gericht am 26.7.2013

„Bollstein Kiel“-Mitglieder bei Neonazi-Demonstration in Bad Nenndorf

„Wir Bollsteiner lassen uns in keine politische Ecke zwängen!“ polterte der Mettenhofer Freizeitfussballclub „Bollstein Kiel“ noch im Jahr 2011 aufgrund einer Turnierausladung wegen rassistischer Sprüche seiner Mitglieder. Dass es damit weit her ist und die Kerngruppe von „Bollstein Kiel“ klar der rechten Szene zuzuordnen ist, hatte die Autonome Antifa-Koordination Kiel zusammen mit dem Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel dann im August 2012 aufgedeckt, was zur Absage eines von „Bollstein Kiel“ veranstalteten Fussballturniers auf dem Kieler Nordmarksportfeld führte.  
Obwohl die „Bollsteiner“, ungeachtet der antifaschistischen Recherchen, immer wieder versuchten zu betonen „unpolitisch“ und auf keinen Fall „rechts“ zu sein, war bei der Kommunahlwahl im Mai 2013 ein großer Teil des „Bollstein“-Umfelds auf der Wahlliste des NPD-Tarnvereins „WAKB“ zu finden.
Als nun am 3. August 2013 ein auf wenige Hundert zusammengeschmolzener Haufen Neonazis im niedersächsichen Bad Nenndorf durch antifaschistische Blockaden erfolgreich davon abgehalten werden konnte, zum dortigen Wincklerbad zu demonstrieren, war auch ein Teil der „Bollstein Kiel“-Gruppe in ihren „Vereins“-T-Shirts, u.a. in Begleitung der schleswig-holsteinischen NPD-Kader Daniel Nordhorn (Kreisvorsitzender des NPD-Verbandes Segeberg-Neumünster), vor Ort.
Alle hier abgebildeten Fotos stammen von Recherche Nord.
Weitere Bilder der Neonazis in Bad Nenndorf gibt es auch bei der Antifa Koordination Lübeck.
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HH-St.Georg: Erster Prozesstag gegen Kieler Antifaschisten

Am Freitagmorgen des 26. Juli 2012 trafen sich ab 8 Uhr bis zu 100 solidarische Genoss_innen am Hamburger Hachmannplatz um einen Kieler Antifaschisten zum Amtsgericht St. Georg zu begleiten, dem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Gegenaktivitäten zum Hamburger Neonazi-Aufmarsch vom 2. Juni 2012 Körperverletzung an einem Polizisten und Widerstand vorgeworfen wird.
Am Gericht angekommen wurde ein Redebeitrag verlesen, in dem der brutale Polizeieinsatz vom 2.6.2012, darunter auch der der Anklage zu Grunde liegende frühabendliche Polizeiübergriff am Hauptbahnhof, in Erinnerung gerufen sowie die politischen Beweggründe des Angeklagten, den vor einigen Monaten erlassenen Strafbefehl nicht zu akzeptieren, dargelegt wurden. Selbiger Text wurde als Flugblatt im Umfeld der Demo verteilt. Am Gerichtsgebäude prangte zudem passend zum Tag die Parole „Gegen Staat und Justiz“.

Am Rande der Demo und in der Nähe des Gerichts trieben sich mit Stephan Buschendorff und Walter Hoeck aus dem Umfeld der „German Defence League“ eine zeitlang auch zwei Faschisten herum, die versuchten die Demonstrant_innen abzufilmen und zu fotografieren. Das bescheidene Ergebnis ihrer Recherchebemühungen, das sie mittlerweile via soziale Netzwerke öffentlich gemacht haben, dürfte die Betroffenen jedoch nicht sonderlich beunruhingen.
Der Prozess selbst begann damit, dass der Anwalt des angeklagten Antifaschisten die improvisierten Taschen- und Körperkontrollen der Justizwachen am Eingang des Gerichtssaals beanstandete, was die Richterin darauf mit der Demo und der sich am Amtsgericht befindlichen Parole rechtfertigte. Desweiteren stellte die mangelnde Platzanzahl im Verhandlungszimmer ein Problem dar, weil sich draußen noch jede Menge Menschen befanden, die sich das bürgerliche Schauspiel nicht entgehen lassen und den Genossen im Gerichtssaal unterstützen wollten. Die Richterin lehnte den anwaltlichen Antrag auf Verlegung in einen größeren Saal ab. Schlussendlich wurde durch das Zusammenrücken der Zuschauer_innen ermöglicht, dass bis zu 16 Menschen in den Saal passten und den den Prozess begleiten konnten.

Nach der Standartprozedur des Abfragens der Personalien und der Verkündung der Anklage, bekam der Genosse die obligatorische Gelegenheit sich zur Sachlage zu äußern. In einer Prozesserklärung verneinte der Genosse diese und legte seine politischen Beweggründe und eine persönliche Bewertung des Spektakels dar. So äußerte er in der Erklärung u.a., sich keine Illusionen über vermeintliche „Rechtsstaatlichkeit“ zu machen. Dies veranlasste die Staatsanwältin dazu, zu betonen, dass es ihr sehr wohl darum ginge, „die Wahrheit“ aufzudecken und einen „fairen Prozess“ zu führen. Außerdem thematisierte der Angeklagte die auch diesem Fall angewandte Prozedur des Umdeutens von Polizeigewalt in angebliche Gewalt gegen Polizist_innen.
Es folgte ein ausführlich begründeter Antrag des Verteidigers des Angeklagten, der die freiheitsentziehende Maßnahme und den formalen Ablauf der Geschehnisse am 2. Juni 2012 und insbesondere die Rechtmäßigkeit des gesamten Einsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz juristisch bezweifelte während dessen sich der Vorfall ereignete und daher die Anklage als unbegründet zurückwies. Richterin und Staatsanwältin folgten diesem Antrag nicht. Anschließend erfolgte die Befragung des ersten Polizeizeugen Fritsche, der am besagten Tag als Teil einer Brandenburger Einheit an der brutalen Festnahme des Genossen beteiligt gewesen war. Er tritt im Verfahren als Geschädigter auf und hatte sich sogar dazu hinreißen lassen, einen Antrag auf Schmerzensgeld zu stellen. Dieser wurde in der vorliegenden Form aber selbst von der Richterin als substanzlos bewertet und daraufhin vom vermeintlich Geschädigten verworfen. Immer wieder kam es während der Aussage des Polizeizeugen zu Unmutsbekundungen der Zuschauer_innen, worauf die Richterin Ordnungsstrafen androhte. Im weiten Verlauf seiner Aussage mutmaßte der Zeuge über den u.a. angeklagten Widerstand, dass dieser durch die Fixierung des Genossen hervorgerufen worden sein könnte, der sich seines Erachtens aufgrund von Schmerzen eingedreht hatte und deshalb nur durch drei Beamte habe festgenommen werden können.
In Laufe der weiteren, detailierten Vernehmung des „Geschädigten“ durch den Anwalt begannen dessen Darstellungen, in denen er sich oftmals nur noch schemenhaft an den Tag erinnern konnte, zu wackeln. Sowohl bezüglich des angeblichen Angriffs auf ihn, welcher der Festnahme vorangegangen sein soll und nun als Körperverletzung angeklagt ist, als auch des Aktes der Festnahme, von der der Angeklagte verschiedene Verletzungen im Gesicht davongetragen hat, traten vermehrt Ungereimheiten in seiner Version der Dinge auf. Die Brutalität der Festnahme wiederum wurde seitens der Verteidigung durch Fotos und ein ärztliches Attest untermauert. Zudem wurden Polizei-eigene Videoaufnahmen gezeigt, die zeitlich natürlich erst nach der eigentlichen Festnahme und den angeblichen Taten des Genossen beginnen, jedoch das schikanöse Verhalten der Polizisten gegenüber dem Angeklagten nach der Festnahme dokumentieren, was den Zeugen in Erklärungsnot brachte.
Nach knapp drei Stunden wurde der Prozess nach der Zeugenvernehmung aus Zeitgründen für diesen Tag beendet und weitere Termine festgelegt. Der Verhandlung soll nach einem nur formalen und daher unbedeutenden sogenannten „Sprungtermin“ am 9. August am 29. August um 9 Uhr sowie am 17. September um 10 Uhr mit der Befragung der Polizeizeugen Winzer und Busse fortgesetzt werden.
Insgesamt kann resümiert werden, dass der erste Prozesstag deutlich schlechter hätte laufen können. Die durch die polizeilichen Darstellungen geschilderte Sachlage scheint bisher weder von der Staatsanwaltschaft noch seitens der Richterin abschließend als feststehend bewertet zu werden und der politischen Einordnung des Prozesses konnte durch die Solidemo und den Angeklagten selbst Gehör verschaffen werden. Es waren für einen Freitagmorgen erfreulich viele solidarische Begleiter_innen vor Ort und der Saal durchgängig bis auf den letzten Platz gefüllt. Die mobilisierenden Gruppen und der Angeklagte selbst zeigten sich dafür dankbar. Man wird sehen, wie es am 29.8. weitergeht. Antifaschistische und Antirepressionsgruppen kündigten eine weitere kritische Begleitung auch der nächsten Verhandlungstage bereits an.

Kieler Politikwissenschaft-Professor fühlt sich von Zivilklausel-Forderung an antisemitische Ausgrenzung und Verfolgung im NS erinnert

Von www.german-foreign-policy.com.
Das Denken von morgen

KIEL/BERLIN – Der Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel sieht Parallelen zwischen Aktivitäten der Friedensbewegung und antisemitischen Maßnahmen des NS-Regimes. Dies geht aus einem Dokument hervor, das bis heute unwidersprochen auf einer unabhängigen Internetplattform abgerufen werden kann. Dabei handelt es sich dem Vernehmen nach um die ursprüngliche Fassung eines von Institutsleiter Joachim Krause verfassten offenen Briefes, der sich gegen die Selbstverpflichtung von Hochschulen auf friedliche und zivile Zwecke wendet. Laut Krause erinnert eine solche „Zivilklausel“, die die akademische Zusammenarbeit mit Militär und Rüstungsindustrie kategorisch ausschließt, „fatal an Zeiten, in denen Universitäten in Deutschland nicht mit Menschen oder Institutionen kooperieren durften, weil diese jüdisch waren“. Das Kieler Institut ist sowohl inhaltlich als auch personell eng mit der Bundeswehr verknüpft; unter anderem waren die bei ihm beschäftigten Wissenschaftler an der Erstellung eines „Leitfadens“ der Truppe zur Aufstandsbekämpfung in den Ländern des globalen Südens beteiligt.

Ein Brandbrief
Unter dem Titel „Zivilklausel – Nein Danke!“ hat der Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel (ISPK), Joachim Krause, unlängst einen offenen Brief publiziert. Darin wendet er sich in scharfer Form gegen die mittlerweile von etlichen deutschen Hochschulen eingegangene Selbstverpflichtung auf ausschließlich friedliche und zivile Zwecke. Laut Krause ist eine solche „Zivilklausel“ nichts anderes als eine „politische Mogelpackung“, die das Bekenntnis zum Frieden lediglich vorschiebt, um „wissenschaftliche Kontakte mit der Bundeswehr oder der wehrtechnischen Industrie zu diskreditieren und zu unterbinden“. Letztlich gehe es den meist „linksextremen“ Befürwortern von „Zivilklauseln“ darum, „politisch motivierte Einschränkungen der Freiheit von Forschung und Lehre“ zu erreichen, schreibt Krause. Wie der Wissenschaftler weiter ausführt, schreckten die besagten „linksextremen Gruppen“ dabei nicht einmal vor „Gesinnungsschnüffelei“, der „gewaltsame(n) Störung von Seminaren“oder dem „Mobbing von Dozentinnen und Dozenten“ zurück: „Das ist für eine freie Universität in einer demokratischen Gesellschaft völlig inakzeptabel.“[1]

Nazi-Praktiken
In der ursprünglichen Fassung seines Briefes, die bis heute unwidersprochen auf einer unabhängigen Internetplattform abgerufen werden kann, stellt Krause schließlich sogar eine Analogie zwischen den Aktivitäten der Zivilklausel-Anhänger und antisemitischen Maßnahmen des NS-Regimes her: „Keiner wird gezwungen, für das Verteidigungsministerium oder die wehrtechnische Industrie Projekte durchzuführen, aber es kann nicht sein, dass Wissenschaftler an deutschen Universitäten daran gehindert werden, mit einem Verfassungsorgan des Bundes oder mit Firmen zu kooperieren, die teilweise in der Wehrtechnik tätig sind (reine Rüstungsunternehmen gibt es ja kaum noch). Diese Art von Kooperations- und Kontaktverboten (mit dem Ziel der gesellschaftlichen Ausgrenzung bestimmter Institutionen und Personen) erinnert fatal an Zeiten, in denen Universitäten in Deutschland nicht mit Menschen oder Institutionen kooperieren durften, weil diese jüdisch waren.“[2]

„Enthauptungsschläge“ gegen Aufständische

Krauses Empörung kommt nicht von ungefähr: Sein Institut ist sowohl inhaltlich wie personell eng mit dem Bundesverteidigungsministerium und den deutschen Streitkräften verknüpft. So war das ISPK nach eigenem Bekunden an der Erarbeitung eines „Leitfadens“ der Truppe für die Aufstandsbekämpfung („Counterinsurgency“) in den Ländern des globalen Südens beteiligt.[3] Im Auftrag des Verteidigungsministeriums entwickelte es darüber hinaus Strategien für den Krieg gegen Widerstandsbewegungen in Afghanistan; empfohlen wurde unter anderem deren „Enthauptung“ durch die „Ausschaltung von bedeutenden Führern“ (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Eine entsprechende Studie des ISPK entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Center for a New American Security (CNAS), einem einflussreichen Washingtoner Think-Tank, der sich insbesondere aus hochrangigen aktiven und ehemaligen Ministerialbeamten und Militärs zusammensetzt. Anfang dieses Jahres veranstaltete das ISPK zudem eine hochkarätig besetzte Konferenz, bei der die gegen afghanische Rebellen gerichteten Counterinsurgency-Maßnahmen Deutschlands und Dänemarks verglichen wurden. Besonderes Lob erhielten bei dieser Gelegenheit die Bemühungen der dänischen Führung, die „Heimatfront“ für den Krieg am Hindukusch zu begeistern: Auf der Basis eines breiten „Elitenkonsenses“ sei es gelungen, sowohl den Zweck der „Mission“ wie deren „Erfolge“ überzeugend „zu verkaufen“, hieß es.[5] Bei der Tagung waren neben mehreren Institutionen des dänischen Militärs auch die Führungsakademie der Bundeswehr und das Bundesverteidigungsministerium vertreten.

Der Bundeswehr verbunden
Umgekehrt sind die deutschen Streitkräfte ihrerseits an der Spitze des ISPK präsent. Der Direktor Krause zur Seite stehende Geschäftsführer Stefan Hansen bekleidet den Rang eines Korvettenkapitäns der Reserve und war nach eigenem Bekunden in den vergangenen Jahren „regelmäßig“ für die Bundeswehr tätig – unter anderem als Verbindungsoffizier für NATO-Verbände und als mit der Führung militärischer Operationen betrauter Stabsoffizier (S3) des Marinestützpunktkommandos Kiel.[6] Wie sein Kollege Krause hat sich auch Hansen erst unlängst in scharfer Form gegen die Implementierung von „Zivilklauseln“ an deutschen Universitäten ausgesprochen [7]; die im Auftrag des Bundesverteidigungsministeriums vom ISPK erarbeitete Studie über Counterinsurgency-Maßnahmen in Afghanistan ist nicht zuletzt seinem Einsatz zu verdanken. Gemeinsam mit Studierenden, Doktoranden und Universitätsbeschäftigten besucht Hansen zudem regelmäßig die auf dem Marinestützpunkt Kiel stationierten Einheiten, vorzüglich im Rahmen des von der NATO seit 1971 alljährlich veranstalteten Ostseemanövers „Baltic Operations“ (BALTOPS). Beste Beziehungen pflegt Hansen offenbar auch zum Bundesverband Sicherheitspolitik an Hochschulen (BSH), der akademischen Organisation des Reservistenverbandes. Ende 2010 nahm er zusammen mit dem Autor der Counterinsurgeny-Studie des ISPK, Robin Schroeder, an der Bundesversammlung des BSH teil, bei der der Verband Zuwachs durch eine neu gegründete Kieler Hochschulgruppe (HSG) erhielt. Wie das ISPK erklärt, unterstützten die Institutsmitarbeiter „gern die HSG mit ihrer Expertise“, um den „sicherheitspolitischen Diskurs“ an der Universität zu fördern.[8]
Zurückhaltung: „Lähmend“
Die Affinität des ISPK zum Militär schlägt sich nicht zuletzt in den Publikationen des Instituts und seiner Mitarbeiter nieder. So forderte etwa Institutsdirektor Krause, in Bezug auf den Iran endlich mit der „unseligen Rhetorik“ Schluss zu machen, „wonach militärische Optionen grundsätzlich auszuschließen sind“ (german-foreign-policy.com berichtete [9]). Erst unlängst bezeichnete der Wissenschaftler die weit verbreitete Ablehnung deutscher Waffenexporte als Ausdruck eines „Vulgärpazifismus“, der einem „Denken von vorgestern“ geschuldet sei, „welches immer noch den Ersten Weltkrieg zu verhindern sucht, aber für die heutigen Verhältnisse völlig ungeeignet ist“.[10] Entsprechend argumentiert der ISPK-Mitarbeiter Florian Stöhr. Seiner Auffassung nach führt die in der deutschen Gesellschaft anzutreffende „Kultur der Zurückhaltung“ gegenüber militärischer Gewalt zu einer „lähmende(n) Selbstbeschränkung und Zaghaftigkeit“, die „international nur noch auf wenig Verständnis stößt“ und „wie ein Relikt der Vergangenheit“ wirkt.[11] „Zurückhaltung“ in Sachen Krieg galt in der Bundesrepublik tatsächlich bis 1990 als eine Lehre aus den Aggressionen NS-Deutschlands, die dem ISPK zufolge jedoch heute nicht mehr berücksichtigt werden soll – was Institutsdirektor Krause indes nicht daran hindert, Kriegsgegner durch NS-Bezüge zu diskreditieren.

[1] Joachim Krause: Zivilklausel – Nein Danke! Warum ich gegen „Zivilklauseln“ an deutschen Universitäten bin; www.ispk.uni-kiel.de
[2] Joachim Krause: „Zivilklausel – Nein Danke!“ Warum ich gegen Zivilklauseln an deutschen Universitäten bin; linksunten.indymedia.org/node/90126
[3] Christian Patz: Counterinsurgency and State-building in Afghanistan: Danish and German Lessons Learned. Conference Report. Kiel 2013
[4] s. dazu Im Keim ersticken (I) und Im Keim ersticken (II)
[5] Christian Patz: Counterinsurgency and State-building in Afghanistan: Danish and German Lessons Learned. Conference Report. Kiel 2013
[6] Stefan Hansen, M.A.; www.ispk.uni-kiel.de
[7] Sebastian Bruns/Curti Covi/Stefan Hansen/Jannis Jost/Christian Patz/Jonas Schneider/Robin Schroeder/Florian Wätzel: Gegen Zivilklauseln und für mehr Vertrauen in die Unabhängigkeit der Wissenschaft; atlantische-initiative.org 18.07.2013
[8] Sonstige Veranstaltungen; www.ispk.uni-kiel.de
[9] s. dazu Ende im Gemetzel
[10] Joachim Krause: Gibt es eine Merkel-Doktrin? Nein. Nur eine etwas überhitzte Rüstungsdiskussion in Deutschland. Internationale Politik, Januar/Februar 2013
[11] Florian Stöhr: Sicherheitspolitische Kultur in Deutschland. Politik und Gesellschaft im Widerstreit? Kieler Analysen zur Sicherheitspolitik 31. Kiel 2012


Mehr zum Thema:
Bericht auf linksunten.indymedia.org | Hintergrundinfos auf asta.uni-kiel.de

Prozesserklärung / Amtsgericht HH-St. Georg // 26.7.13

Prozesserklärung zum Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten am 26.7.13 in Hamburg anlässlich des Naziaufmarsch in Hamburg am 2. Juni 2012

Ich bin heute angeklagt, weil mir auf Grundlage der Aussagen dreier Polizisten vorgeworfen wird, am Abend des Aufmarsches von etwa 600 Neonazis am 2. Juni 2012 in Hamburg-Wandsbek am Hamburger Hauptbahnhof einen dieser Polizisten mit einer abenteuerlichen Schlag-Knie-Kombination angegriffen und verletzt zu haben und mich bei der anschließenden Festnahme zur Wehr gesetzt zu haben. Vorausgegangen sei meinem angeblichen Angriff der Versuch seiner Polizeieinheit, mich und andere als Antifaschist_innen ausgemachte Personen durch Umzingelung davon abzuhalten, in das Bahnhofsgebäude zu gelangen, das etwa zeitgleich von abreisenden Neonazis passiert worden sein soll.

Wir werden im Laufe des Prozesses voraussichtlich noch Polizei-eigene Videoaufzeichnungen von der Abführung meiner Person zu Gesicht bekommen, die nicht zufällig erst nach den vermeintlichen Handlungen, die mir vorgeworfen werden, einsetzen, aber trotzdem eine andere Version des Geschehens als naheliegender erscheinen lassen: Da physischer Widerstand ohne übernatürliche Kräfte nahezu eine Sache der Unmöglichkeit ist, wenn drei gepanzerte Personen ihre volle Körperkraft einsetzen, um eine ungepanzerte Person auf dem Boden zu fixieren, wird es wohl auch keinen entsprechenden Widerstand gegeben haben. Und wenn der angebliche Täter, also ich, mit blutiger Nase über den Bahnhofvorplatz und vorsätzlich gegen eine Schiebetür geschubst wird, drängt sich der Verdacht auf, dass irgendeine Art von Schlagkombination wohl kurz zuvor eine Körperverletzung hervorgerufen hat, Empfänger und Absender in den der Anklage zu Grunde liegenden Aussagen aber offensichtlich vertauscht wurden. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ich anschließend während einer Odyssee durch verschiedene Polizeiwachen, Gefangenenzellen und Amtszimmer noch etwa fünf Stunden meiner Freiheit beraubt wurde.

Nun könnte ich empört feststellen: „Mir ist hier ganz offensichtliches Unrecht widerfahren, dies ist ein Skandal!“ Und diesen gelte es nun mit der Kundtat meines Wissens über die tatsächliche Vorgänge am frühen Abend des 2.6., Tatort Hauptbahnhof, aufzudecken, um vor dem unabhängigen Gericht seine Richtigstellung zu erwirken. Dies ist aber nicht die vordergründige Motivation, die mich veranlasst hat, Widerspruch gegen den für Gericht und Staatsanwaltschaft äußerst komfortablen, weil arbeitssparenden und im nicht-öffentlichen Raum zum Ziel führenden, Strafbefehl einzulegen, den ich vor ein paar Monaten erhalten habe. Denn dagegen, mir als linker Antifaschist, der hier auch nicht vor hat, seine politischen Überzeugungen und damit auch nicht die selbstredende Teilnahme an den Gegenaktivitäten zum Naziaufmarsch am 2.6. zu leugnen, vor Gericht realistische Chancen auszumalen, sprechen durch zahllose Fälle unterfütterte Erfahrungswerte. Diese veranlassen mich im Gegenteil leider dazu, anzunehmen, dass bürgerliche Gerichte spätestens bei der heutigen Konstellation – unbelehrbarer linker Trotzkopf vs. drei im Verprügeln von Demonstrant_innen und seinem juristischen Nachspiel wohl erfahrene Angehörige einer kasernierten Truppe Bereitschaftspolizist_innen – schnell mal seine vorgebliche Unabhängigkeit verliert und Judikative und Exekutive eine letztlich kaum verwunderliche Interessengleichheit bei der Wahrung ihrer Sicherheit und Ordnung beweisen. Eine Aussage meinerseits würde somit kaum mehr als den Zweck erfüllen, als den Schein einer unvoreingenommen und jenseits politischer Interessen urteilenden Gerichtsbarkeit zu wahren, um am Ende trotzdem der Einheitsaussage des von Beruf aus glaubwürdigen polizeilichen Gegenübers zu unterliegen.
Ein Fünkchen Hoffnung, hier heute vielleicht trotzdem noch meinen Kopf ein Stück weit aus der Schlinge zu winden, setze ich wenn überhaupt darin, dass die drei Brandenburger Kollegen, die uns später noch im Gerichtssaal beehren werden, dann vielleicht doch nicht so routiniert sind, wie bei der am 2.6. unter Beweis gestellten in Perfektion praktizierten Disziplin des Aufmischens von Demonstrant_innen. Für einen Genossen hat dieser eher die Regel bestätigende Ausnahmefall ebenfalls im Zusammenhang mit dem 2.6.2012 im Februar ja immerhin überraschenderweise einen vorläufigen Freispruch bedeutet.

Aber was verspreche ich mir stattdessen davon, wenn ich mich im Vorfeld des Prozesses für die Anklagebank entschieden habe, obwohl dies wohl einer der letzten Orte ist, an dem man für Gewöhnlich gerne Platz nimmt? Nun, ich bin es leid, dass das Gelaber von der zunehmenden Gewalt gegen Polizist_innen, dass auch im Nachklang des 2.6. mal wieder, z.B. unter erheblicher Beihilfe der rechtspopulistischen „Deutschen Polizeigewerkschaft“, durch die Mainstream-Medien geisterte, unwidersprochen hinzunehmen. Insbesondere dann, wenn auch meine zu erwartende Verurteilung u.a. den Zweck hat, Zahlen herbeizuführen, die dieses Märchen dann statistisch belegen sollen. Dass die Aussagekraft solcher Beweisführungen über tatsächliche Verhältnisse dann auch tatsächlich der eines Märchens gleichkommt, bezeugen u.a. die heute zu verhandelnden Geschehnisse: Polizeiübergriffe, wie sie ganz alltäglich alle möglichen Menschen erleiden müssen, die sich den nicht selten auch willkürlichen Spielregeln der selbstherrlichen Hüter_innen der bürgerlichen Ordnung nicht fügen wollen – z.B. aus politischen Gründen oder weil sie lieber ihren eigenen, viel besseren Regeln vertrauen – oder dies gar nicht können – etwa weil ihnen das hierzu nötige Kleingeld oder das richtige Ausweisdokument fehlt – gehen nicht als solche in die öffentliche Wahrnehmung ein. Im Gegenteil: Ist dem Kollegen bei einem Einsatz mal wieder Faust oder Knüppel über das gesetzlich gebilligte Maß hinaus ausgerutscht, etwa weil das Feindbild passte oder ihm nicht die gewünschte Unterwerfung entgegengebracht wurde, ist die Anzeige mit umgekehrten Vorzeichen schnell geschrieben, die Aussage abgestimmt, die herzzerreißende Pressemitteilung über die Polizei als Opfer inkl. Forderung nach „drastischen Strafen durch die Justiz“ und keinen „Kuschelskurs mit Antifaschisten“ in Umlauf gebracht und das Urteil damit bereits weitestgehend festgeschrieben. Und – voilà : Obwohl die Straße ein anderes Lied zu singen weiß, nimmt in den Parlamenten, den Medien, an den Stammtischen und wahrscheinlich sogar in der polizeilichen Selbstwahrnehmung nun nicht mehr Polizeigewalt, sondern Gewalt gegen Polizist_innen zu.

Aber auch eine andere Funktion eint bürgerliches Märchen und Propaganda à la DPolG und Verbündete: Beide arbeiten bewusst mit Unwahrheiten, die gezielt verbreitet und so penetrant wiederholt werden, dass selbst der nüchterne Verweis auf das überdeutliche Verhältnis von 450 während des Polizeieinsatzes am 2.6. verletzten Antifaschist_innen gegenüber 19 angeblich verletzten Beamten nicht mehr gegen deren Horrorszenario eines „in Schutt und Asche gelegten Stadtteils Wandsbek“ anzukommen weiß. Aber es ist nicht nur der polizeiliche Eigennutz nach belieben die Sau raus lassen zu dürfen, der dahinter steht, sondern es geht vielmehr noch auch um eine übergeordnete gesellschaftliche Zielsetzung. Das Zerrbild des zunehmend geschundenen Opfers Polizeibeamte_r und die Lüge von dem Ansteigen von Kriminalität und Gewalt sind die propagandistische Vorbereitung dafür, ohne breiten gesellschaftlichen Widerspruch auf gesetzgebender Ebene das Feld der polizeilichen Befugnisse immer mehr auszuweiten, das Strafmaß zu erhöhen sowie Grundrechte einzuschränken und auszuhöhlen. Ziel solcher Maßnahmen ist es natürlich nicht, das Leben der Menschen sicherer zu gestalten, wie dann suggeriert wird, sondern einen staatlichen Kontroll- und Repressionsapparat zu installieren, der die herrschende Ordnung selbst dann in der Lage ist aufrecht zu erhalten, wenn das soziale Konfliktpotenzial der gleichzeitigen Verarmungs- und Verunsicherungspolitik als Prävention und autoritäre Antwort auf die andauernde kapitalistische Weltwirtschaftskrise sich auch hier im Land der Profiteure einmal, in welcher Form auch immer, droht aufzubrechen, wie es – im Vergleich vielleicht etwas hinkend – anderswo längst der Fall ist.

Und an diesem Punkt lohnt es sich dann auch mal, kurz von der moralisierenden zur nüchternen Perspektive überzugehen: Denn solange es den beruflichen Tätigkeiten des_der Polizist_in inbegriffen ist, der Gesetzeslage entsprechend Wohnungslose von öffentlichen Plätzen zu vertreiben, rassistische Kontrollen durchzuführen, Abschiebungen zu vollziehen, Mieter_innen aus ihren Wohnungen zu räumen, Ladendiebe festzunehmen, von Zeit zu Zeit mal einen x-beliebigen Störenfried aus nichtigen Gründen zu erschießen oder eben Nazi-Demos durchzusetzen, kurzum: eine Ordnung zu hüten, die linke Aktivist_innen gemeinhin als menschenfeindlich ablehnen, herrscht zwischen diesen und der Polizei ein Interessengegensatz, den selbst die noch so ernst gemeinteste Deeskalationstrategie nicht in der Lage wäre, zu versöhnen. Folglich ist es kaum vermeidbar, dass linke Aktivist_innen und die Polizei von Zeit zu Zeit aneinandergeraten. Am heute zu verhandelnden Tag sind tausende Antifaschist_innen mit dem Ziel auf Hamburgs Straßen unterwegs gewesen, den Naziaufmarsch nach Möglichkeit zu verhindern. 4500 Polizist_innen wiederum waren damit beauftragt, ihn mit allen Mitteln möglich zu machen. Dieser Antagonismus wurde an diesem Tag in unzähligen Fällen physisch, in übergroßer Mehrheit zu Ungunsten der Meinigen.
Doch solange deutsche Neonazis in unfassbarer Regelmäßigkeit Menschen ermorden können, wie erst am Mittwoch letzter Woche wieder im bayrischen Kaufbeuren geschehen, als das Pack auf einem Volksfest einen 34-jährigen aus Kasachstan stammenden Mann aus rassistischen Gründen totprügelte und danach für ein Gros der örtlichen Bevölkerung die entscheidende Sorge gewesen zu sein scheint, dass es die Fortsetzung seiner Festwoche gefährdet sah, weiß ich, dass meine Wut und mein Verantwortungsbewusstsein, dabei nicht tatenlos zuzusehen, gegenüber der Angst vor drohender Gefährdung meiner körperlichen Unversehrtheit und staatlicher Bestrafung obsiegen wird und auf welcher Seite ich auch das nächste Mal stehen werde, wenn die Polizei den Mördern den Weg bahnt und ihnen die Möglichkeit gibt, das ideologische Hintergrundgebrüll zu dem allein seit 1990 mindestens 184-fachen neonazistischen Töten in der BRD auf die Straße zu tragen.

Mein Dank gebührt den Genoss_innen, die mich hier heute im Gerichtssaal unterstützen und allen Menschen, die trotz Polizeigewalt und Repression weiter für ein soziales Miteinander aller in grenzenloser Gleichheit, Freiheit und Solidarität aufbegehren. Insbesondere möchte ich aus aktuellem Anlass denjenigen Anwohner_innen meine Hochachtung aussprechen, die in den vergangenen Wochen eindrucksvollen Widerstand gegen rassistische Polizeischikanen in Altona geleistet haben. Damit möchte ich schließen und habe ansonsten keine weiteren Worte zu der nun folgenden tragisch-komischen Vorstellung zu verlieren.

Alles eine Frage der Perspektive! Solidarität mit unserem angeklagten Genossen!

Aufruf der Autonomen Antifa-Koordination Kiel und der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Kiel zum Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten am 26.7.13 in Hamburg anlässlich des Naziaufmarsch in Hamburg am 2. Juni 2012.

Am 2. Juni 2012 wird in Hamburg Wandsbek ein Neonaziaufmarsch unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft“ von viereinhalb tausend Bullen trotz eines vehementen Widerstandes von bis zu 10.000 Antifaschist_innen durchgesetzt. Unter demselben Motto fanden bereits Neonaziaufmärsche in Pinneberg, Hildesheim, Braunschweig / Peine und dieses Jahr in Wolfsburg statt. Blockaden der Aufmarschroute der Neonazis in Hamburg von mehreren tausend antifaschistischen Aktivist_innen, zu welchen das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) sowie das autonome-antifaschistische Bündnis “Keine Zukunft für Nazis” (aaB) aufgerufen hatten wurden von der Polizei mit all ihr zur Verfügung stehenden Mitteln angegriffen um dem rechten Auflauf einen angenehmen Verlauf ihrer geplanten Demonstration zu ermöglichen. Über sechs hundert Antifaschist_innen wurden zu diesem Zwecke von der Staatsgewalt über mehrerer Stunden in einem Polizeikessel ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, Wasser oder Toiletten festgehalten. Im gesamten Tagesverlauf verletze die eingesetzte Polizei zielgerichtet zahlreiche Demonstrant_innen. Das Versammlungsrecht für Antifaschist_innen wurde am 2. Juni faktisch polizeilich unterbunden – hingegen der Neonaziaufmarsch mit aller Gewalt durchgeprügelt.

Jetzt, gut ein Jahr nach den Ereignissen des 2. Juni 2012 erhält ein Kieler Antifaschist, der sich ebenfalls an den antifaschistischen Aktionen gegen den „Tag der deutschen Zukunft“ beteiligt hatte von der Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Er soll am frühen Abend des 2. Juni am Hamburger Hauptbahnhof einen Polizeibeamten attackiert und leicht verletzt haben. Er wird den Stafbefehl nicht akzeptieren, nicht einfach zahlen, auch wenn es aus juristischer Perspektive womöglich der einfachste und kostengünstigste Weg wäre. Es wurde Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, am Freitag den 26.07.13 um 9.00 Uhr findet die Hauptverhandlung am Hamburger Amtsgericht St. Georg statt.

Eine „unerträgliche Gewaltorgie“ (Deutsche Polizeigewerkschaft, 2.6.2012)

Der Polizeieinsatz in Hamburg-Wandsbek wurde bereits im Verlauf des Tages und in seinem Nachklang von Antifaschist_innen scharf kritisiert. Schon während des Tages zeichnete sich ab, dass die politisch Verantwortlichen aus Polizei und Innenbehörde zu keinem Zeitpunkt den Willen hatten, den Naziaufmarsch trotz der massiven Proteste abzubrechen. Am 21. Juni 2012 beschäftigte sich ein Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft mit dem polizeilichen Vorgehen. Waren unmittelbar nach dem 2. Juni einerseits zwar einige kritische Stimmen zu vernehmen, die eine Aufklärung der Geschehnisse forderten, dominierten auf der anderen Seite völlig unkritische, aber leider nicht wenig gelesene, gehörte und gesehene Darstellungen des Tages die Mainstream-Medien, die es in plumpster populistischer Manier verstanden, die Geschichte so umzuschreiben, dass am Ende ein durchsetzungsstarker Staat erfolgreich über die „Links“- und Rechtsfaschisten gesiegt hatte und Ruhe und Ordnung verteidigt werden konnte. Kollateralschäden inbegriffen.

Die Frage wird nicht sein was geschehen ist, sondern wer die Macht hat, die Erinnerungen an das Geschehen zu bestimmen

Die konkrete Auseinandersetzung auf der Straße, der Akt sich als Antifaschist_in Neonazis entgegen zu stellen, die zu Hundert für ihre vernichtende Ideologie auf die Straße gehen wollen, und im Voraus möglichst viele Menschen zu erreichen und aufzufordern sich anzuschließen, ist ein essentieller Teil praktischer Antifa-Arbeit, er ist jedoch nicht der einzige. Um eine gemeinsame Perspektive entwickeln zu können, müssen wir mit unseren Positionen auch ein Jahr nach einem gewalttätig durchgesetzten Neonaziaufmarsch wahrnehmbar sein. Und zwar deutlicher, als z.B. die rechte Hetze einer DpolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) oder eines Verfassungsschutzes, der eben zwar noch wegen seiner Kooperation mit der neonazistischen Mörderbande NSU in der öffentlichen Kritik stand, um mittlerweile längst wieder völlig unhinterfragt über sämtliche Kanäle öffentlicher Meinungsmache u.a. mittels Verfassungsschutzberichten gegen linke Bestrebungen zu hetzen. Ziel dieser „anti-extremistischen“ Propaganda in antikommunistischer Tradition ist es, die Grundlage für die ständige Verschärfung repressiver Herrschaftssicherung zu schaffen.

Wenn wir unseren Genossen nun bei seiner Entscheidung unterstützen, den Strafbefehl nicht unwidersprochen zu akzeptieren, geht es uns um die Deutungshoheit im Konkreten wie im Allgemeinen. Es geht darum, nach Ereignissen wie dem Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 in Hamburg populistische Auswürfe wie die von z.B. der DpolG Hamburg, die nach am selben Tag in einer Pressemitteilung „für drastische Strafen durch die Justiz“ plädiert und „keinen Kuschelkurs mit Antifaschisten“ einfordert, nachdem sie vorher von einem „von randalierenden Antifaschisten verwüstetem“, gar „in Schutt und Asche gelegtem Standteil Wandsbek“ halluziniert und dem „besonnenen [!] Einschreiten der Polizei“ dankt, „dass nicht mehr passiert ist“, nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen.

Konkret geht es auch darum, es nicht einfach zu akzeptieren, wenn am Ende (oder im Verlauf) eines solchen Tages, Antifaschist_innen von der Polizei geprügelt und dafür auch noch brutal festgenommen werden. Denn natürlich geht es hierbei nicht in erster Linie um die Vereitelung oder Ahndung vermeintlicher Straftaten, was in diesem Fall ohnehin synonym für allgemein wünschenswertes praktisches Vorgehen gegen Neonazis verwendet werden darf. Es geht bei solchen Polizeiübergriffen – neben den immer bestehenden Abschreckungs- und Einschüchterungseffekten zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung – darum, entsprechende Zahlen von renitenten Aktivist_innen vorweisen zu können, die dann in einem Innenausschuss zur Rechtfertigung von über 450 verletzten Demonstrant_innen und der Außerkraftsetzung des Demonstrationsrechtes und der Bewegungsfreiheit präsentiert werden können. Es ist eine kausale Absurdität, wenn der Tenor der Mainstream-Medien in der Berichterstattung ob 19 verletzter Polizeibeamter über „gewaltbereite Chaoten“ herzieht, während über 450 durch den Polizeieinsatz, teils schwer verletzte Antifaschist_innen, keinen Anlass zur Empörung zu sein scheinen.

Oder deutlicher: wenn nach dem Ende eines Neonaziaufmarsches ein Antifaschist vorm Hamburger Hauptbahnhof von Bundespolizisten niedergeschlagen, verletzt und festgenommen wird, wofür die einzige offizielle Begründung der angebliche Versuch ist, ein Aufeinandertreffen mit in der U-Bahn sitzenden Neonazis verhindern zu wollen und dieser jetzt einen Strafbefehl wegen Widerstand und vermeintlicher Körperverletzung an einem der vier Beamten, die auf ihm gesessen und ihm die Nase blutig geschlagen haben, erhält, dann zielt dieses Manöver darauf ab, die Deutungshoheit über die Geschehnisse am 2. Juni 2012 im Sinne des Staatsapparates durchzusetzen.

Im Kontext der sich steigender Beliebtheit erfreuenden Darstellung der Polizei als Opfer zunehmender Gewalttaten, können die Statistiken mittels einfacher Strafbefehle entsprechend herbeigeführt werden. Denn ein akzeptierter Strafbefehl ist eine Verurteilung, gleichwertig der im Gerichtssaal und ein bezahlter Strafbefehl kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Viel zu häufig werden Strafbefehle, die ins Haus geflattert kommen einfach unwidersprochen hingenommen und zähneknirschend bezahlt. Es scheint oft das kleinere Übel, da im Falle des Widerspruchs ja eine Hauptverhandlung droht, die zumeist als weitaus unangenehmer wahrgenommen wird. Mag es für den_die Einzeln_e ganz persönlich, vielleicht juristisch, wohl eher nicht politisch, eine verfechtbare Entscheidung sein, so sind die Konsequenzen für eine politische Bewegung fatal.

All around us…

Was bleibt denen, die am 2. Juni 2012 nicht auf Hamburgs Straßen unterwegs waren und von den Umständen nur aus dem Radio, der Zeitung oder dem Fernsehen erfahren haben im Gedächtnis? Kurzfristig mit Glück auch kritische Stimmen, aber im weitaus stärkeren Maße werden sie bombardiert mit öffentlichen Darstellungen, die nicht zwischen historisch mörderischer rechter Ideologie und emanzipatorischen Linken Bestrebungen zu unterscheiden wissen, Neonazis und Antifaschist_innen in einen Topf werfen und die armen Polizisten bedauern, die sich immer mehr Missbilligung, Nichtakzeptanz und Gewalt ausgesetzt fühlen. Steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Polizeibeamte, deren Grundlage abgeurteilte „Straftäter_innen“ sind, dienen Verschärfungen der Gesetzeslage und rechtfertigen Einsätze wie Beschriebenen.

Das ist in der gegenwärtigen Situation, in der – nun auch im globalen Norden – die soziale Lage großer Teile der Gesellschaft mit fortschreitender Weltwirtschaftskrise stetig verunsichert und verschlechtert wird, für die Aufrechterhaltung des bestehenden Systems auch notwendig. Denn wenn Menschen in der Logik und Realität des Kapitalismus massenhaft zu billigem Humankapital oder gar zu Überflüssigen werden, bürgt dies zumindest potenziell Sprengstoff für die soziale Ordnung. Auch wenn das, was an verschiedenen Orten der Welt, wo sich Reibungspunkte zuspitzen und Zigtausende veranlassen, zusammen zu kommen um zu für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen einzutreten, in der BRD bisher wie gehabt nicht im größeren Maßstab absehbar ist: Mit der Krise steigt für die kapitalistisch verfasste Gesellschaft ganz grundsätzlich auch die Gefahr ihrer Störung, deshalb bedarf es ebenfalls und gerade in der BRD einer starken Polizei, die sich heute schon an der gewaltsamen Durchsetzung von Naziaufmärschen auch gegen den Widerstand Tausender erproben kann, ohne dass dies zu einem größeren Aufschrei führt. Denn nicht nur ihre Weltmeisterschaft im Gürtel-enger-schnallen und im Waffenexport lässt die BRD derzeit als Krisengewinner dar stehen, auch diejenige in der Perfektion ihres auch präventiv in alle sozialen Bereiche wirkenden Repressionsapparates trägt ihren Teil dazu bei. Aber so etwas wie Widerspruch ist hierzulande ja ohnehin eine Rarität, weshalb seine permanente Ausweitung auch reibungslos vonstatten zu gehen weiß.

Die Entscheidung unseres Genossen, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und stattdessen den Prozess zu führen ist eine Entscheidung sich zu widersetzen, renitent, ungemütlich und vor allem nicht einverstanden zu sein. Die Entscheidung, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren bedeutet in erster Linie, den entsprechenden Instanzen, also der Gerichtsbarkeit, etwas mehr Mühe zu abzuverlangen, wenn sie Antifaschist_innen wegen was auch immer aburteilen möchten, sie zu nötigen, nicht nur einen Standartbrief ausfüllen und ausdrucken zu müssen, sondern sich in einer Hauptverhandlung als politische Justiz zu positionieren. Gleichwohl ist diesem Entschluss übergeordnet der Wille, den Kampf um die Deutungshoheit der Geschehnisse am 2. Juni 2012 in Hamburg zu führen.

Wir rufen dazu auf, am Freitag, 26.07.2013 in das Amtsgericht St. Georg zu kommen, um den angeklagten Antifaschisten dabei solidarisch zu unterstützen!

 

Autonome Antifa-Koordination Kiel | Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Kiel

HH: Am Freitag Prozess gegen Kieler Genossen

Am 2. Juni 2012 wurde in Hamburg-Wandsbek ein Neonaziaufmarsch unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft“ von viereinhalbtausend Polizist_innen trotz eines vehementen Widerstandes von bis zu 10.000 Antifaschist_innen durchgesetzt. Blockaden der Aufmarschroute der Neonazis von mehreren tausend antifaschistischen Aktivist_innen, zu welchen das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) sowie das autonome-antifaschistische Bündnis “Keine Zukunft für Nazis” aufgerufen hatten, wurden von der Polizei mit all ihr zur Verfügung stehenden Mitteln angegriffen um dem rechten Auflauf eine möglichst störungsfreie Demonstration zu ermöglichen. Über sechshundert Antifaschist_innen wurden zu diesem Zwecke über mehrere Stunden in einem Polizeikessel ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, Wasser oder Toiletten festgehalten. Im gesamten Tagesverlauf verletze die Polizei zielgerichtet zahlreiche Demonstrant_innen. Das Versammlungsrecht für Antifaschist_innen wurde am 2. Juni faktisch polizeilich unterbunden – hingegen der Neonaziaufmarsch mit aller Gewalt durchgeprügelt.

Knapp ein Jahr nach den Ereignissen des 2. Juni 2012 erhielt ein Kieler Antifaschist von der Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Er soll am frühen Abend des 2. Juni am Hamburger Hauptbahnhof einen Polizeibeamten attackiert und leicht verletzt haben. Anders als in dieser auf der Darstellung der beteiligten Polizisten beruhenden Behauptung, war es der nun Angeklagte, der bei diesem Ereignis von Bundespolizisten niedergeschlagen sowie verletzt und anschließend festgenommen wurde.
Der Angeklagte wird den Stafbefehl nicht akzeptieren, nicht einfach zahlen. Es wurde Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, am Freitag den 26.07.13 um 9.00 Uhr findet die Hauptverhandlung am Hamburger Amtsgericht St. Georg statt. Anlässlich dieser kündigen antifaschistische und Antirepressions-Gruppen einen Solidaritätsspaziergang zum Gericht an, der um 8 Uhr auf dem Hachmannplatz am Hamburger Hauptbahnhof beginnen wird und rufen zur kritischen Begleitung des Prozesses auf.
Die Intention hinter der Führung des Prozesses ist es, nach Ereignissen wie dem Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 in Hamburg populistische Auswürfe wie z.B. die der DpolG (Deutschen Polizeigewerkschaft) Hamburg, die noch am selben Tag in einer Pressemitteilung für drastische Strafen durch die Justiz plädiert und keinen Kuschelkurs mit Antifaschisten einforderte, nachdem sie vorher von einem von randalierenden Antifaschisten verwüstetem, gar in Schutt und Asche gelegtem Standteil Wandsbek halluziniert und dem besonnenen [!] Einschreiten der Polizei dankt, nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen.
Die Entscheidung, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren bedeutet in erster Linie, den entsprechenden Instanzen, also der Gerichtsbarkeit, etwas mehr Mühe abzuverlangen, wenn sie Antifaschist_innen verurteilen möchten, und sich in einer Hauptverhandlung als politische Justiz zu positionieren. Gleichwohl ist diesem Entschluss übergeordnet der Wille, den Kampf um die Deutungshoheit der Geschehnisse am 2. Juni 2012 in Hamburg zu führen.

Kieler Rathaus: Ein Ort für Nazis

+++ 50 Antifaschist_innen demonstrieren vor konstituierender Ratssitzung gegen Nazi-Gutsche +++ Antifaschistische Unmutsbekundungen auch im Ratssaal +++ Hausverbote und Platzverweise für Antifaschist_innen +++ Hermann Gutsche für weitere fünf Jahre zum Ratsherrn vereidigt +++

Am verregneten Donnerstagnachmittag des 13. Juni 2013 beteiligten sich insgesamt etwa 50 Antifaschist_innen an Aktionen gegen den Wiedereinzug des NPD-Mitglieds Hermann Gutsche für seine Tarnliste WaKB ins Kieler Rathaus anlässlich der zeitgleich stattgefundenen konstituierenden Ratssitzung. Unmittelbar vor Beginn der ersten Zusammenkunft der neuen städtischen Vertretung, die aus den Kommunalwahlen vom 26. Mai hervorgegangen ist, hielt der Runde Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel eine Kundgebung auf dem Rathausplatz ab und verteilte Flugblätter.

Kundgebung Rathausplatz

Eine Rednerin des Runden Tischs rief die Ratsmitglieder dazu auf, nicht widerspruchslos die Zugehörigkeit eines Neonazis zur Ratsversammlung hinzunehmen und forderte das u.a. auch am Rathaus prangende Schild der städtischen Image-Kampagne „Kein Ort für Nazis“ ernst zu nehmen und konsequenterweise Hermann Gutsche vor die Tür zu setzen. Ein anschließender Redebeitrag der Autonomen Antifa-Koordination Kiel warf einen Blick auf die breit gefächerte rechte Infrastruktur im Land, die den verschiedenen faschistischen Listen auch ohne aufwändigen Wahlkampf eine stets abrufbare Wähler/innenbasis sichere. Sowohl NPD, Rechtsstaatliche Liga und WaKB hatten bei den Kommunalwahlen Sitze in schleswig-holsteinischen Rathäusern und Kreistagen erlangen können. Um diesen Sumpf langfristig auszutrocknen, gelte es auch die Vielzahl an rechten Kneipen, Verlagen, und Läden im Norden ins Visier antifaschistischer Politik zu nehmen. Abschließend wurde eine Solidaritätserklärung in Gedenken an den linken Aktivisten Clément Méric verlesen, der am 5. Juni in Paris von Faschisten ermordet wurde.

Clément Méric – ni oubli, ni pardon!

Während einige Kundgebungsteilnehmer_innen auch parallel zur Sitzung noch vor dem Rathaus präsent blieben, beobachteten andere als kritische Besucher_innen die Eröffnung der neuen Ratsversammlung. Als beim obligatorischen Überprüfen der Anwesenheit der Ratsmitglieder der Name Hermann Gutsches aufgerufen wurde, wurde von der Besucher_innentribüne ein Transparent „Keine Zukunft für Nazi-Gutsche“ gezeigt und mit „Nazischwein“- und „Gutsche aus dem Rathaus fegen!“-Rufen lautstark gegen dessen Anwesenheit demonstriert. Die Alterspräsidentin Erika Diehr (CDU) kam darauf jedoch nicht etwa der zuvor auf der Kundgebung aufgestellten Forderung nach einem Hausverbot für den NPDler nach, sondern kehrte diese in ihr Gegenteil: Sie erteilte ein solches den protestierenden Antifaschist_innen. Drei Besucher_innen wurden anschließend von bereits im Saal lauernden Polizist_innen aus dem Ratssaal befördert, ihre Personalien kontrolliert und mit einem Platzverweis selbst für den Rathausplatz belegt. Die Sitzung konnte danach weitestgehend ohne größeres Aufsehen fortgesetzt werden, lediglich die Fraktion der Grünen machte während der Vereidigung Gutsches noch einmal durch eine T-Shirt-Aktion ihre Ablehnung symbolisch deutlich.

Einmal mehr hat sich gezeigt, welch Farce eine vermeintliches städtisches Engagement gegen Neonazis ist, das sich auf das Aufhängen von Blechschildern beschränkt und obendrein wiederholt Hausverbote für Antifaschist_innen ausspricht. Der braune Sitz Hermann Gutsches im Kieler Rat, den 810 Kieler/innen mit ihrem Kreuz ermöglicht haben, ist mit dessen Vereidigung am Donnerstag währenddessen ein weiteres Stück mehr unschöne Kieler Normalität geworden, die allen Antfaschist_innen in der Landeshauptstadt eine Aufforderung sein sollte, in den kommenden fünf Jahren auf vielfältige Weise an ihrer baldigen Beendigung zu arbeiten.

 

>> Artikel von KN-online

Clément à jamais lun des notre !

Photo en hommage de Clément Méric, qui a été assassiné par les fascistes le 5 juin 2013 à Paris.

Solidarité avec sa famille, ses ami(e)s et ses camarades!

Contre le fascisme partout ! No pasaran !

Amitiés solidaires du TattooCircus Kiel & de lAutonome Antifa-Koordination Kiel

 

clement

(15.6.2013, TattooCircus Kiel @ Alte Meierei)

 

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Bild in Gedenken an Clément Méric, am 5. Juni 2013 in Paris von Faschisten ermordet. Solidarität mit seiner Familie, seinen Freund_innen und seinen Genoss_innen!

Kampf dem Faschismus überall! No pasaran!

Solidarische Grüße vom TattooCircus Kiel & der Autonome Antifa-Koordination Kiel

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Picture in commemoration of Clément Méric, murdered by fascists in Paris on 5th of June, 2013.
Solidarity with his family, friends and comrades!

Fight fascism everywhere! no pasaran!

Solidary regards from TattooCircus Kiel & Autonome Antifa-Koordination Kiel
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+++ Spendet für antifaschistische Arbeit in Paris! +++ Donate for antifascist action in  Paris ! +++ Appel aux dons à soutien à lAFA Paris ! +++
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Hintergründe & aktuelle Infos:
AFA Paris-Banlieue | La Horde
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„Vive la solidarité internationale !“ Antifa-Demo Paris, 23.6.2013

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In Bewegung bleiben gegen repressive Verhältnisse, mordende Faschisten und rechte Strukturen überall

Es sind bewegte und bewegende Tage derzeit, die selbst am hohen Norden nicht spurlos vorübergehen.

So demonstrierten am Donnerstag, 6. Juni 2013 bis zu 200 Menschen in Kiel von Gaarden zum Hauptbahnhof gegen Polizeigewalt und staatliche Repression und folgten damit Aufrufen der Linksjugend [solid] und autonomer Gruppen. Sie erklärten sich solidarisch mit dem mittlerweile seit knapp zwei Wochen andauernden Aufstand gegen das konservativ-autoritäre Erdogan-Regime in der Türkei einerseits und den Blockupy-Aktionstagen für mehr Widerstand in kapitalistischen Krisenzeiten in Frankfurt andererseits. Eine weitere Kundgebung zu den Kämpfen in der Türkei mit 80 Teilnehmer_innen, die von DIDF initiiert wurde, fand am Samstag ebenfalls am Kieler Hauptbahnhof statt.

 

Solidemo gegen Polizeigewalt in Kiel

Am Samstag, 8. Juni versammelten sich etwa 800 Antifaschist_innen in Billstedt am Hamburger Stadtrand, um von dort aus über die Landesgrenze hinweg nach Glinde (Kreis Stormarn) zu demonstrieren, wo seit knapp zwei Jahren der Laden „Tönsberg“ die rechte Bekleidungsmarke „Thor Steinar“ vertreibt. Die Demo wurde vom Hamburger Jugendbündnis – Keine Zukunft für Nazis! organisiert. Die Autonome Antifa-Koordination Kiel beteiligte sich mit einem Redebeitrag zu rechten Strukturen in Schleswig-Holstein und antifaschistischen Gegenstrategien sowie einer Solidaritätserklärung in Gedenken an den Mord, den Neofaschisten am Mittwochabend des 5. Juni in Paris an dem 18jährigen Antifa-Aktivisten Clément Méric begangen haben.

 

Demo gegen „Tönsberg“ in Glinde

Aus letztgenanntem Anlass fand zudem am Sonntag, 9. Juni eine spontane antifaschistische Gedenkdemonstration von etwa 300 Menschen in Hamburg statt, die sich am frühen Abend in zügigem Tempo vom Schanzenviertel zu den Landungsbrücken bewegte. Die Demo unter der lautstarken Parole „Clément Meric – das war Mord! Kampf dem Faschismus an jedem Ort!“ blieb unangemeldet.

 

Gedenkdemo an Clément Meric in Hamburg

Eine weitere Gelegenheit in Bewegung zu bleiben oder es noch zu kommen, bietet sich am Donnerstag, 13. Juni, wenn anlässlich der konstituierenden Ratssitzung im Kieler Rathaus in der Innenstadt eine antifaschistische Kundgebung des Runden Tischs gegen Rassismus und Faschismus stattfinden wird. Diese richtet sich gegen den Wiedereinzug des NPDlers Hermann Gutsche in die städtische Ratsversammlung infolge der Kommunalwahlen vom 26. Mai, wo seine Tarnliste WAKB 1,1% (810 Wähler/innen) der Stimmen erlangen konnte. Die Kundgebung beginnt um 14 Uhr auf dem Rathausplatz.