Am Montag, 6. Juni 2011 ging vorm schleswig-holsteinischen Landgericht in Kiel das Berufungsverfahren gegen das ehemalige Mitglied der neonazistischen “Aktionsgruppe Kiel” Christopher R. zu Ende. R., diesmal vertreten durch den bisher nicht mit rechten Kreisen in Erscheinung getretenen Rechtsanwalt Dr. Jan Schulte, wurde nach zwei Prozesstagen wegen „gefährlicher Körperverletzung“ an dem damaligen, in Folge des Übergriffs berufsunfähigen Tänzer des Kieler Opernhauses Claudiu C., zu einer Gefängnisstrafe von 28 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er hatte diesen am 18. April 2009 in der Kieler Innenstadt aus einer Gruppe von etwa 30 Neonazis heraus aus rassistischen Motiven brutal niedergeschlagen. Zuvor waren die Neonazis durch das Eingreifen von Antifaschist_innen an einem Angriff auf einen Infostand des Runden Tisches gegen Rassismus und Faschismus gehindert worden. Das Landgericht verkürzte in seinem Urteil die am 5. Juli 2010 die in erster Instanz vorm Amtsgericht festgelegte Gefängnisstrafe, gegen die der Betroffene C. in Berufung gegangen war, um vier Monate. Hintergrund ist die Einigung der jeweiligen Anwälte des Betroffen und Nebenklägers Claudiu C. und des Täters Christopher R. auf ein vorläufiges Schmerzensgeld von 20.000€ plus Folgekosten. Die Verhandlung über eine monatliche Rente wegen Claudius Berufsunfähigkeit steht noch aus. R. ist mittlerweile trotz der einvernehmlichen Übereinkunft in Revision gegen das Urteil gegangen.
Bereits am 12. Mai 2011, dem ersten Prozesstag des Berufungsverfahren sagte neben dem langjährigen lokalen NPD-Funktionär und ebenfalls zwischenzeitlichen “AG Kiel”-Mitglieds Peter von der Born, der wieder einmal vor Gericht obligatorisch seinen vermeintlichen Rückzug aus der rechten Szene verkündete, auch der Täter und jahrelange Neonazi Christopher R. aus, der in Kiel zuletzt durch seine Aktivität bei der “AG Kiel”-Generation von 2008/09 in Erscheinung getreten ist. Nachdem er in seiner Aussage in erster Instanz noch den Neonazi-Aussteiger gemimt hatte, waren seine diesmal zu Protokoll gegebenen Angaben undurchsichtiger. R. ging dabei ausführlich auf Stationen seiner Neonazi-Karriere ein.
Von Berlin über Bredenbek nach Kiel…
Der am 22. Januar 1987 gebürtige Berliner und gelernte Maler gab an, mit 13 Jahren in Berlin in Kontakt mit neonazistischer Musik und einer dort fest verankerten rechten Jugendkultur gekommen zu sein. Nach Schleswig-Holstein sei er mit 14 Jahren durch einen vierjährigen Aufenthalt in einem Bredenbeker Jugendheim gekommen, wo er nach eigenen Angaben als Reaktion auf seine Zugehörigkeit zur rechten Szene landete.
Auf der jährlichen Massenveranstaltung „Kieler Woche“ habe er später erste Kontakte zur Kieler Neonazi-Szene geknüpft, die er nach seinem Umzug in die Landeshauptstadt 2005 während einer gemeinsamen Fortbildungsmaßnahme des Arbeitsamtes intensivieren konnte, die er gemeinsam mit dem schon seit den 1990ern als Neonazi-Aktivist bekannten Mario Hermann absolvierte. Mit diesem habe er fortan an gemeinsamen Trinkgelagen der rechten Szene teilgenommen. Hier habe er auch besagten NPD-Aktivisten Peter von der Born als Integrationsfigur in das politisch aktive Neonazi-Spektrum kennengelernt, über den er darauf erstmalig an einem Aufmarsch in Hamburg teilgenommen habe.
…auf die NPD-Wahlliste und zur Nazi-Gewalt
Zur Kieler Kommunalwahl im April 2008 tauchte R. – neben zahlreichen weiteren sogenannten freien Neonazis – auf der Wahlliste der NPD als Kandidat auf. Zu diesem Schritt habe ihn der damalige „Aktionsgruppe Kiel“-Aktivist Niels Hollm bewogen. Die „AG“ habe von der NPD als Gegenleistung für das personelle Auffüllen ihrer Liste finanzielle Unterstützung erhalten. Zu der in selbigen Zeitraum fallenden ersten Welle von nächtlichen Angriffen auf (vermeintliche) linke und alternative Läden in Kiel belastete R. vor Gericht namentlich den Neonazi Thomas Krüger als Verantwortlichen für die Sachbeschädigungen an vor der Alten Meierei geparkten Fahrrädern in der Nacht zum 17. April 2008 – seinerzeit ebenso „AG Kiel“-Mitglied und NPD-Listen-Lückenfüller.
Desweiteren habe sich R. in der Anti-Antifa-Arbeit, d.h. dem Abfotografieren von antifaschistischen Gegendemonstrant_innen, am Rande des jährlichen Neonazi-„Trauermarsches“ in Lübeck versucht.
Bezüglich des Ablaufs des 18. April 2009, dem Tag des Übergriffs auf Claudiu C., an dem schleswig-holsteinische Neonazis ursprünglich eine Kundgebung in Gaarden geplant hatten, die jedoch bereits im Vorfeld durch eine starke Antifa-Mobilisierung verhindert werden konnte, sagte R. aus, dass die Szene zuvor intern mittels SMS und Telefonaten mobilisiert habe. Nachdem 30-40 Neonazis am Vormittag des betreffenden Samstags keine Kundgebung durchsetzen konnten, hätten sich diese zunächst in die Stadtteile Russee und Wik zurückgezogen. Gegen Nachmittag sei R. wiederum telefonisch zu einem Treffpunkt in der Innenstadt bestellt worden. Eine wichtige Rolle bei der Koordination der Aktion spielte offenbar die „AG Kiel“-Führungsperson Thomas Breit, von der R. wenig später nochmals per Telefonanruf vor antifaschistischen Gegendemonstrant_innen in unmittelbarer Nähe ihres Treffpunktes am Rathausplatz gewarnt wurde. „Zöllner und von der Born“ hätten mit diesen „schon Ärger gehabt“. Er selbst habe beim Eintreffen in der Innenstadt in einem nicht-geschlossenen Rückzug vor einem „Riesenmob“ von Antifaschist_innen flüchten müssen.
Seinen brutalen Übergriff auf Claudiu C. nahe des Opernhauses einige Zeit später, als sich die dortige Lage längst beruhigt hatte, stellte R. als eine reflexhafte Abwehrreaktion in einem allgemeinen Bedrohungsszenario dar. Diese Darstellung ist jedoch in Anbetracht des tatsächlichen Tathergangs, bei dem er den Betroffenen von hinten mit Anlauf niederschlug und anschließend triumphierend in Richtung anderer Neonazis gestikulierte, in keinster Weise haltbar. Für glaubhaftes empathischem Empfinden oder gar Reue gegenüber Claudiu C., dessen Leben seither grundlegend durch bleibende Schäden beeinträchtigt ist, waren bei R. trotz mehrfachen Nachfragens durch seinen Anwalt keine Anzeichen zu erkennen.
Von der Schwierigkeit des Szeneausstiegs, rechten Weltbildern und fehlender Kameradschaft
Hatte R. während der Verhandlung in erster Instanz noch seinen Ausstieg aus der rechten Szene betont, waren seine Ausführungen diesmal zweideutiger und streckenweise bruchstückhaft. Einige Nachfragen diesbezüglich verweigerte sein Anwalt mit der Begründung, dass R. Angst vor der Rache ehemaliger Neonazi-Mitstreiter habe, die heute verstärkt im sogenannten Rockermillieu aktiv sind. Auch R. war an einer schweren Auseinandersetzung der „AG Kiel“ mit Mitgliedern der „Hells Angels“ vor dem Kieler Amtsgericht unter Federführung des heutigen „Bandidos“-Mitglieds und langhjährigen Neonazi-Kaders Peter Borchert im August 2008 beteiligt gewesen.
Seinen Rückzug aus der aktiven Neonazi-Szene begründete R. indes nicht mit einer Abkehr von ihrer menschenverachtenden Ideologie, in der er sich z.B. beim Lesen des springerschen Boulevard-Blatts BILD oder durch die rassistische „Sarrazin-Debatte“ bestätigt sehe, sondern durch das Auseinanderklaffen von Anspruch und Realität innerhalb der Neonazi-Szene. So beklagte R. u.a. das in rechten Kreisen weit verbreitete Frequentieren us-amerikanischer Fast-Food-Ketten, das Pflegen sozialer Kontakte zu „Ausländern“, das Handeln mit Drogen und vor allem die mangelnde Solidarität im Zusammenhang mit dem juristischen Nachspiel seines Übergriffs. Stattdessen habe man sich über ihn lustig gemacht.
Dennoch habe er weiterhin Kontakte zu einzelnen Neonazis, da „so ein Ausstieg“ laut seines Anwalts für einen langjährigen Neonazi „nicht so einfach sei“. Zudem sei R. von einem staatlichen Aussteigerprogramm abgewiesen worden. Neben Berührungspunkten im Arbeitsalltag, sei von seinem einstigen Umfeld vor allem die Verbindung zu Peter von der Born erhalten geblieben, mit dem er öfters im Kieler Umland auf „Schatzsuche“ nach Weltkriegs-Devotionalien ginge.
Ein Haufen Elend mit hohem Bedrohungspotential
Da antifaschistische Prozessbeobachter_innen die dargestellten Angaben R.s zu seiner Neonazi-Biographie – jedoch ausdrücklich nicht zum konkreten Tathergang – als weitestgehend glaubwürdig bewerten und sie bisherigen Erkenntnissen von Antifaschist_innen nicht widersprechen, haben wir uns entschieden, diese an dieser Stelle als Erkenntnis bringenden Einblick in die lokalen Neonazistrukturen weiterzuveröffentlichen.
Insgesamt lässt sich von der Person Christopher R. derzeit das Bild eines durch seine frühe und langjährige Zugehörigkeit zu Neonazi-Kreisen in den Grundannahmen rechter Ideologie gefestigten, von seinen Weggefährten in der Szene persönlich und politisch enttäuschten, trotz vereinzelter verbliebener Kontakte sozial weitestgehend isolierten und daher im organisierten Neonazismus derzeit nicht mehr aktiven Neonazis zeichnen.
Von der aktiven Kieler Neonaziszene bestätigte sich einmal mehr das Bild eines personell überschaubaren und zu organisatorischem Dilettantismus neigenden Haufens, der sich über einen rechten subkulturellen Szenesumpf rekrutiert, wobei langjährige Aktivisten eine Schlüsselrolle spielen. Die vielbeschworene „Kameradschaft“ ist bei diesem vielmehr als ein inhaltsloses Label, denn als konsequente Praxis zu verstehen und die Wege von der menschenverachtenden Neonazi-Politik zu skrupelloser Geschäftemacherei sind wie gehabt kurz.
Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die der von ihnen transportierten neonazistischen Ideologie innewohnende Aggression gegen alle diejenigen, die nicht ihrem rassistischen, antisemitischen und nationalistischen Weltbild entsprechen oder sich ihnen entgegen stellen, immer wieder auch die konkrete Bedrohung der Gesundheit oder sogar des Lebens von Menschen bedeutet. Dies hat der Fall Claudiu C. wieder einmal auf drastische und folgenschwere Art und Weise vor Augen geführt.