Heute versammelten sich am Morgen des 12. Juni 2017 etwa 30 Antifaschist*innen vor dem Kieler Amtsgericht, um ihre Solidarität mit einer angeklagten antifaschistischen Aktivistin zu demonstrieren. Diese musste sich heute vor Gericht verantworten, weil ihr vorgeworfen wurde, Ende November 2017 die stellvertretende AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Parteilandeszentrale Kiel mit einem gezielten Tortenwurf beleidigt zu haben.
Nach einer kurzen Kundgebung und einem Stück Kuchen wollte ein Großteil der Teilnehmer*innen sich in den Gerichtssaal begeben, um dem Prozess beizuwohnen. Mehreren Menschen wurde ohne konkrete Begründung der zutritt zum Gericht verweigert, darunter die von der Angeklagten als verteidigerin benannte Person.. alle anderen Prozessbeobachter*innen mussten sich einer Personalienfeststellung samt Leibesvisitation unterziehen und sämtliche mitgeführte Gegenstände abgeben. Ein Genosse, den die eingesetzten Beamt*innen als zur Fahndung ausgeschrieben identifiziert haben wollte, gelang es, sich in letzter Sekunde vom Ort des Geschehens zu entfernen. Erst eine halbe Stunde nach Prozessbeginn konnten wegen dieser Verzögerungstaktik seitens Polizei und Gericht die handgezählten 18 Plätze im viel zu kleinen Gerichtssaal durch solidarische Besucher*innen vollständig eingenommen werden.
Die Verhandlung, bei der sich die Angeklagte erzwungenermaßen selbst verteidigte und immer wieder den politischen Kontext der kriminalisierten Aktion ausführlich darlegte, endete mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Euro. Die Antifaschistin kündigte an, die Strafe wie schon den vorherigen Strafbefehl nicht zu zahlen, sondern diese aus Protest gegen das Urteil im Gefängnis absitzen zu wollen. Beatrix von Storch erschien trotz Vorladung durch die Verteidigung nicht.
Prozessbericht der Unterstützer*innengruppe sowie Pressespiegel bei der Roten Hilfe OG Kiel