Am 2. Juni 2012 wurde in Hamburg-Wandsbek ein Neonaziaufmarsch unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft“ von viereinhalbtausend Polizist_innen trotz eines vehementen Widerstandes von bis zu 10.000 Antifaschist_innen durchgesetzt. Blockaden der Aufmarschroute der Neonazis von mehreren tausend antifaschistischen Aktivist_innen, zu welchen das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) sowie das autonome-antifaschistische Bündnis “Keine Zukunft für Nazis” aufgerufen hatten, wurden von der Polizei mit all ihr zur Verfügung stehenden Mitteln angegriffen um dem rechten Auflauf eine möglichst störungsfreie Demonstration zu ermöglichen. Über sechshundert Antifaschist_innen wurden zu diesem Zwecke über mehrere Stunden in einem Polizeikessel ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, Wasser oder Toiletten festgehalten. Im gesamten Tagesverlauf verletze die Polizei zielgerichtet zahlreiche Demonstrant_innen. Das Versammlungsrecht für Antifaschist_innen wurde am 2. Juni faktisch polizeilich unterbunden – hingegen der Neonaziaufmarsch mit aller Gewalt durchgeprügelt.
Der Angeklagte wird den Stafbefehl nicht akzeptieren, nicht einfach zahlen. Es wurde Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, am Freitag den 26.07.13 um 9.00 Uhr findet die Hauptverhandlung am Hamburger Amtsgericht St. Georg statt. Anlässlich dieser kündigen antifaschistische und Antirepressions-Gruppen einen Solidaritätsspaziergang zum Gericht an, der um 8 Uhr auf dem Hachmannplatz am Hamburger Hauptbahnhof beginnen wird und rufen zur kritischen Begleitung des Prozesses auf.
Die Intention hinter der Führung des Prozesses ist es, nach Ereignissen wie dem Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 in Hamburg populistische Auswürfe wie z.B. die der DpolG (Deutschen Polizeigewerkschaft) Hamburg, die noch am selben Tag in einer Pressemitteilung für drastische Strafen durch die Justiz plädiert und keinen Kuschelkurs mit Antifaschisten einforderte, nachdem sie vorher von einem von randalierenden Antifaschisten verwüstetem, gar in Schutt und Asche gelegtem Standteil Wandsbek halluziniert und dem besonnenen [!] Einschreiten der Polizei dankt, nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen.
Die Entscheidung, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren bedeutet in erster Linie, den entsprechenden Instanzen, also der Gerichtsbarkeit, etwas mehr Mühe abzuverlangen, wenn sie Antifaschist_innen verurteilen möchten, und sich in einer Hauptverhandlung als politische Justiz zu positionieren. Gleichwohl ist diesem Entschluss übergeordnet der Wille, den Kampf um die Deutungshoheit der Geschehnisse am 2. Juni 2012 in Hamburg zu führen.