Kieler Polizei im Einsatz gegen AntifaschistInnen: „Unverhältnismäßig und rechtswidrig“

Im Einsatz gegen engagierte GegnerInnen von Nazi-Umtrieben bewegt sich die Kieler Polizei oftmals jenseits von Recht und Gesetz. Das hat nun auch der Landesbeauftragte für Datenschutz festgestellt. Wir fordern die politischen EntscheidungsträgerInnen auf, diesem Treiben umgehend Einhalt zu gebieten.

 

Am Abend der Kommunalwahlen im Mai 2008 wurden zahlreiche EinwohnerInnen unserer Stadt am Betreten ihres Rathauses, wo sie der Bekanntgabe der Wahlergebnisse beiwohnen wollten, gehindert. Die Anweisung dazu kam von Polizeibeamten, die dem Ordnungsdienst mitgeteilt hatten, die betreffenden Personen seien als engagierte Nazi-GegnerInnen bekannt.

Antifaschistisches Engagement als Begründung für die Verweigerung von Bürgerrechten? Kaum zu glauben, aber inzwischen auch amtlich. Zwei der Betroffenen haben sich an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gewandt.

 

In einem Antwortschreiben an Bettina Jürgensen, eine der SprecherInnen des Runden Tisches gegen Rassismus und Faschismus in Kiel – sie arbeitet dort als Delegierte der Gewerkschaft ver.di mit – heißt es: „Die Informationsweitergabe des Polizeibeamten an den Vertreter der Stadt Kiel haben wir beanstandet. Es gibt nach Auffassung des ULD für die Datenübermittlung keine gesetzliche Erlaubnisnorm. Wie anlässlich von Störungen bei Wahl-handlungen und bei der Feststellung des Wahlergebnisses zu verfahren ist, regelt das Landeswahlgesetz abschließend. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ordnung und Ruhe bei Wahlhandlungen und bei der Feststellung des Wahlergebnisses stören, aus dem Wahlraum verweisen. Das ist in Ihrem Fall nicht geschehen; nach Ihrer – auch insoweit unbestrittenen – Sachverhaltsdarstellung wurde Ihnen im Rahmen einer ‚Einlasskontrolle’ der Zutritt verweigert. Dem anwesenden Polizeibeamten waren Sie als langjährig der Kieler Antifa-Szene zuzurechnende Person bekannt. Diese Angabe führte bei dem Vertreter der Stadt dann dazu, das Hausverbot auszusprechen. Bei der Datenübermittlung nach § 192 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LverwG) sehe ich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht hinreichend berücksichtigt.“

 

In der schriftlichen Begründung der Stadt Kiel für das Hausverbot heißt es tatsächlich: „Es ist bekannt, dass Sie ständige Teilnehmerin bei Demonstrationen von antifaschistischen Aktivisten in Kiel sind.“ Hier wäre zu fragen, ob die Bezeichnung „Aktivisten“ angebracht ist angesichts der Tatsache, dass zu den von Bettina Jürgensen mit organisierten bzw. angemeldeten Demonstrationen die vom 24.5.08 mit 1500 Teilnehmenden ebenso gehört wie die vom 29.1.2005 mit mehr als 8000 Menschen. Aber weiter: „Es bestand die Befürchtung, dass es zwischen rechts- und linksorientierten Besucher/innen während der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu gewalttätigen Auseinandersetzungen im Rathaus kommen würde und die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Rathaus gefährdet war.“

In dem Schreiben des ULD heißt es außerdem: „Über Sie ist zwar bei der Landespolizei Schleswig-Holstein gespeichert, dass das 2. Polizeirevier Kiel (…) wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt, aber am Wahlabend wurde bei der Kontrolle weder auf diese Information zurückgegriffen noch wäre sie geeignet, die Maßnahme – Hausverbot – zu begründen.“

 

Bei der Handlung, wegen der die Polizei ermittelt, handelt es sich keineswegs um eine kriminelle Aktion, welche die dafür verantwortliche Person in ein schlechtes Licht rücken und die Solidarität mit ihr in Frage stellen könnte. Es geht um den Protest gegen die Zulassung einer faschistischen Partei – der NPD – zu den Kommunalwahlen. Vorgetragen während der Sitzung des Kreiswahlausschusses, der über diese Zulassung zu befinden hatte. Solcher Protest ist in den vergangenen Jahren vor jeder Kommunal- oder Landtagswahl in Kiel von verschiedenen Personen vorgetragen worden. Zum ersten Mal hat dies der Kreiswahlleiter zum Anlass genommen, eine Antifaschistin des Saales zu verweisen, sie von der Polizei hinauswerfen zu lassen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. Dieser Vorfall zeigt, dass auch politische Kräfte in Kiel bemüht sind, Faschisten vor freiheitlichem Protest zu schützen und AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Die Anzeige muss zurückgezogen werden! Hervorzuheben ist, dass das ULD eindeutig feststellt, auch der solchermaßen inkriminierte Protest hätte als Grund für ein Hausverbot am Wahlabend nicht ausgereicht.

 

Im Schreiben an den anderen Antifaschisten, der sich wegen des von der Polizei betriebenen Datenmissbrauchs und der Einschränkung seiner Bürgerrechte ans ULD gewandt hatte, beurteilt das ULD das Hausverbot als „unverhältnismäßig und rechtswidrig“.

Damit sind noch immer nicht alle Aspekte dieser Angelegenheit geschildert. Während über den letztgenannten Antifaschisten keinerlei irgendwo gespeicherte Daten aufzufinden waren, führte die Ermittlung gegen Bettina Jürgensen zur Speicherung ihrer Daten „voraussichtlich bis zum 20.5.2011“ unter anderem in der Datei „@rtus“. (Über diese Datei heißt es auf der Internetseite es ULD: „@rtus steht für den Aufbruch der Polizei des Landes in eine neue Welt der Informationsverarbeitung. Das Verfahren ist mit erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken in den Wirkbetrieb gegangen.“) „Diese Erkenntnisse“, so teilte das ULD Bettina Jürgensen weiter mit, „sind auch für das Sachgebiet 311 (politisch motivierte Straftaten) beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (…) erfasst, weil … die Tatumstände einen politisch motivierten Hintergrund aufweisen. Aus diesen Gründen ist auch eine Speicherung in der BKA-Verbunddatei `INPOL – Fall Innere Sicherheit´ von der Landespolizei Schleswig-Holstein veranlasst worden. Im Rahmen des Meldedienstes PMK (politisch motivierte Kriminalität) erfolgte ein Informationsaustausch mit den Kommissariaten 5 der Bezirkskriminalinspektionen in Schleswig-Holstein, der Verfassungsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein und dem Bundeskriminalamt.“

– „Politisch motivierte Kriminalität“. Unfassbar!

 

Es sei daran erinnert, dass Kieler Nazis, noch bevor die NPD mit Hermann Gutsche zum ersten Mal einen Vertreter in die Kieler Stadtvertretung entsenden konnte, zahlreiche gewalttätige Angriffe auf Linke und AntifaschistInnen unternommen hatten. Höhepunkt war die Woche vom 16.bis zum 22. April, während der es fast in jeder Nacht zu Überfällen auf Einrichtungen wie zum Beispiel die Gaardener Arbeitsloseninitiative kam. Der Zusammenhang zum NPD-Wahlkampf war offensichtlich, kandidierten doch einige Nazis um den mehrfach vorbestraften Nazi-Schläger und ehemaligen NPD-Landesvorsitzenden Peter Borchert selbst auf der NPD-Liste. Am Rande einer NPD-Kundebung anlässlich der konstituierenden Sitzung des Stadtparlaments am 12. Juni kam es ebenfalls zu Übergriffen durch so genannte „Autonome Nationalisten“, bei denen ein Antifaschist schwer verletzt wurde. Die 750 PolizistInnen, die das Rathaus weiträumig abgesperrt hatten, hielten zwar viele BürgerInnen vom Betreten des Hauses ab, verhinderten diese Gewalttat allerdings nicht.

 

Ein neuer Fall rechtswidriger Polizeiwillkür gegen Antifaschisten ereignete sich am 29. Oktober.

Auf ihrem Weg zu einer öffentlich beworbenen Podiumsdiskussion in einer Schule in Altenholz – Thema: „Wo fängt Rechtsextremismus an?“ – wurden drei junge Leute in ihrem Auto kurz hinter der Ortseinfahrt gestoppt. Es seien „Zwischenfälle“ zwischen „rechts und links“ zu befürchten. Mit dieser Begründung erhielten die drei von der Polizei dem linken Spektrum zugeordneten Personen, die auch am Runden Tisch mitarbeiten, einen Platzverweis für ganz Altenholz für den Rest des Tages. Ob hier nur Kieler Polizisten im Einsatz waren, ist zur Zeit unklar. Eine juristische Auseinandersetzung wird folgen.

 

Die Beschneidung von Grundrechten durch die Polizei ist ein Skandal, der Konsequenzen haben muss. Hier wird den Faschisten in die Hände gearbeitet. Diese Rechtsbeugungen dürfen nicht zur alltäglichen Erscheinung werden. Die Verantwortlichen für die genannten Einsätze müssen in ihre Schranken gewiesen werden. Wir fordern die im Stadtparlament vertretenen Parteien auf, dafür zu sorgen. Alle Demokratinnen und Demokraten sind aufgerufen, ihre demokratischen Rechte gegen Polizei- und Behördenwillkür zu verteidigen.

 

Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel

25.11.2008